Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundepension in Wandlitz
§ 1. Die Hundepension in Wandlitz nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte die Hundepension vorab besichtigen. Der Hund wird artgerecht betreut und gepflegt.
§ 2. Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Besitzers, die in dem Vertrag gemacht wurden und die Eintragungen im Impfpass.
§ 3. Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seinen Hund vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5. Wenn der Besitzer nicht ausdrücklich angibt, welches Hundefutter der Hund bekommen soll oder das eigene Hundefutter mitbringt, dann ist es der Hundepension vorbehalten dem Hund artgerechtes Futter zu geben.
§ 6. Es ist in letzter Instanz der Hundepension vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegeben Hund verträglich mit anderen Hunden ist und dementsprechend die artgerechte Haltung des Hundes zu garantieren.
§ 7. Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut vorliegt. Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben. Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein, ist die Hundepension in Wandlitz berechtigt, diese von einem Tierarzt nachholen zu lassen. Die Kosten werden dem Besitzer des Hundes in Rechnung gestellt. Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Pensionsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, wird dies von der Hundepension kostenpflichtig nachgeholt. Nachweis über Wurmkur ist erforderlich.
§ 8. Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension, trägt der Besitzer dieses Hundes auch die daraus entstehenden Kosten für die Behandlung der Hunde, die sich dadurch angesteckt haben.
§ 9. Der Besitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.
§ 10. Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen und der Hundepension zu übergeben. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflicht ausgeglichen werden.
§ 11. Der Besitzer macht klare Angaben über Sonderbehandlungen des Hundes. Dies betrifft hauptsächlich die Verabreichung von Medikamenten und des Futters.
§ 12. Der Besitzer erlaubt der Hundepension in Wandlitz ausdrücklich einen Tierarzt zu konsultieren, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig sei. Alle Kosten werden vom Besitzer getragen und beim Abholen des Hundes sofort beglichen. Die Hundepension versucht, soweit wie möglich, sich mit dem Besitzer vorher abzustimmen.
§ 13. Die Hundepension in Wandlitz übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes.
§ 14. Die Hundepension in Wandlitz übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc).
§ 15. Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vorgegeben Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins, außer der Vertrag wurde verlängert, ist es der Hundepension vorbehalten, den Hund zu vermitteln. Eventuelle Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Die erzielte Vermittlungsgebühr wird mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Hundes verrechnet. Weitere offene Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt, ein eventuelles Guthaben wird dem Besitzer ausgezahlt.
§ 16. Der veranschlagte Preis ist bei Abholung des Hundes in bar zu zahlen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, etc.) müssen vom Besitzer ebenfalls bei Abholung des Hundes beglichen werden.
§ 17. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen V ertragsbestandteile.
§ 18. Sobald der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist, gilt der Pensionsplatz als reserviert.
§ 19. Wird der reservierte Pensionsplatz weniger als 7 Tage vor dem gebuchten Termin abgesagt oder wird der reservierte Pensionsplatz ohne Absage nicht in Anspruch genommen, ist eine Stornogebühr in Höhe von 70% fällig.
§ 19. Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer, die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.